Im Rahmen der letzten Delegiertenversammlung am 20. April 2024 des Grundschulverbands wurden Edgar Bohn (Vorsitzender) sowie Gabriele Klenk (langjähriges Vorstandsmitglied) und Thomas Irion (Vorstandsmitglied) aus der Vorstandsarbeit verabschiedet. Die Delegierten dankten ihnen mit Standing Ovations, Blumen und persönlichen Dankesworten für ihren unermüdlichen Einsatz für den Grundschulverband und damit für das, was uns allen wichtig ist, nämlich die Zukunft der Kinder in einer zukunftsfähigen Grundschule. Vor allem wegen seiner fachlichen und schulpolitischen Leistungen und der strategischen Neuausrichtung des Verbandes in den zurückliegenden 4 Jahren wurde dem scheidenden Vorstand Hochachtung und Dank entgegengebracht. Mit großem Beifall wurde auch die Arbeit der Fachreferentin-nen und Fachreferenten in der letzten Wahlperiode gewürdigt. Viele dieser Leistungen haben auch die nachrückenden Vorstandsmitglieder beeindruckt und beeinflusst – so wurde letztend-lich seitens des „alten“ Vorstandes ein großes Vertrauen in die Nachfolgerinnen gesetzt und diese für die Mitarbeit im neuen Vorstand gewonnen.
„100 Jahre Grundschule – 50 Jahre Grundschulverband“. Aus Anlass dieses doppelten Jubiläums fand am 13./14. September 2019 der Bundesgrundschulkongress des Grundschulverbandes e.V. in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main statt. Auftakt des Bundesgrundschulkongresses war eine Festveranstaltung in der Frankfurter Paulskirche.
Prof. Dr. Thomas Irion berät den Grundschulverband zum Themenbereich „Digitale Grundbildung“. Er ist der Anfrage von meinungsbarometer.info nachgekommen, einen Debattenbeitrag zum Thema „Digitalisierung und Digitalität in Grundschulen“ zu verfassen. Inhalt des Beitrags sind u.a. 6 Forderungen zur Digitalen Grundbildung in Grundschulen. Die verbindliche Verankerung einer digitalen Grundbildung in allen Bildungsplänen für die Grundschule unter besonderer Berücksichtigung der Medienpädagogik.…
Veröffentlichungen:
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»Allen Kindern gerecht werden«
Acht Forderungen zur Bildungsgerechtigkeit
»Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.«
UN-Kinderrechtskonvention Art. 29a
(für Deutschland in Kraft seit Unterzeichnung am 5. 4. 1992)