Deutschland steckt in einer der schwersten Bildungskrisen seit Gründung der Bundesrepublik! Bundesweit fehlen hunderttausende Kitaplätze. Der Mangel an Lehrkräften und Erzieher*innen steigt immer weiter und trifft auf ein veraltetes und unterfinanziertes Bildungssystem, das sozial ungerecht ist. Die krassen Folgen spüren Schüler*innen, die Bildungsbeschäftigten in Kita & Schule, die Eltern und die gesamte Gesellschaft.
„100 Jahre Grundschule – 50 Jahre Grundschulverband“. Aus Anlass dieses doppelten Jubiläums fand am 13./14. September 2019 der Bundesgrundschulkongress des Grundschulverbandes e.V. in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main statt. Auftakt des Bundesgrundschulkongresses war eine Festveranstaltung in der Frankfurter Paulskirche.
Auf höchste Resonanz in den Medien stießen die Ergebnisse der internationalen Grundschul-Leseuntersuchung (IGLU), die am 17. Mai 2023 veröffentlicht wurden. Die Ratschläge von - oft selbsternannten - Expert:innen, wie der Misere zu begegnen sei, überschlugen sich förmlich. So sehr es eigentlich nicht hinnehmbar ist, dass rund ein Viertel der Viertklässler:innen erhebliche Mängel beim Lesen und Verstehen von Texten haben, konnten die Ergebnisse nicht überraschen: Der Trend absinkender Schülerleistungen besteht bereits seit 2006. Die Studie zeigt einmal mehr auf, dass der Abwärtstrend seither kontinuierlich fortschreitet. Für den Grundschulverband als Fachverband für die Grundschulen und ihre Schülerinnen und Schüler kommt diese Entwicklung keinesfalls überraschend. Wer eine wirkliche Verbesserung der Lernergebnisse in den Grundschulen erreichen will, muss dies mit Ernst und Sorgfalt und insbesondere in Kenntnis der besonderen pädagogischen und didaktischen Herausforderungen der Arbeit der Lehrkräfte in den Grundschulen angehen und diese Aufgabe mit nicht unerheblichem Ressourceneinsatz hinterlegen. Alles andere ist nichts als wohlfeile Augenwischerei.
Veröffentlichungen:
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»Allen Kindern gerecht werden«
Acht Forderungen zur Bildungsgerechtigkeit
»Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.«
UN-Kinderrechtskonvention Art. 29a
(für Deutschland in Kraft seit Unterzeichnung am 5. 4. 1992)